14 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) RA Nr. 110/2016/179 8 Motorfahrzeugen Normen auf, die auf Erfahrungswerten und Durchschnittszahlen beruhen (Art. 51 in Verbindung mit Art. 49 BauV).15 e) Das geplante Mehrfamilienhaus umfasst vier Wohnungen. Gemäss Art. 51 Abs. 2 BauV beträgt die Bandbreite ab vier Wohnungen 0,5 bis 2 Abstellplätze pro Wohnung. Der vorinstanzliche Entscheid geht denn auch von erforderlichen 2 bis 8 Abstellplätzen aus. Mit realisierten vier Abstellplätzen seien diese Vorgaben erfüllt. Dies ist nicht zu beanstanden.