c) Gerügt wird der Belag der nördlich gelegenen Zufahrt zum geplanten Mehrfamilienhaus G.________strasse 9A, die über die Parzelle Thun Grundbuchblatt Nr. I.________ (G.________strasse 9) führt. Gemäss vorinstanzlichem Entscheid wird die Erschliessung zum künftigen Carport saniert und in das Bauvorhaben eingebunden. Der vorgesehene Belag (Chaussierung) entspreche der üblichen Fahrbahnoberfläche, wobei eine Differenzierung zum Asphaltbelag der Gemeindestrasse gewünscht werde. Es sei zudem nicht davon auszugehen, dass durch die beiden Parkplätze und die Belagsart der Zufahrt eine wesentliche Lärmbelastung der direkten Nachbarschaft vorliegen werde.