b) Die Beschwerdegegner zeigen sich erstaunt, dass der Beschwerdeführer trotz "Sorge für das Quartier" eine Asphaltierung der Zufahrt verlange. Die zwei vorgesehenen Parkplätze erzeugten keine übermässige Beeinträchtigung, zumal sie selbst kein Auto besässen oder benützten. Die Gemeinde verweist in ihrer Stellungnahme auf ihren Gesamtentscheid und auf die Stellungnahme des Planungsamtes im vorinstanzlichen Verfahren: Dieses hatte den Standpunkt vertreten, dass die vorgesehene Erschliessung des Carports der heute Bestehenden entspräche.10 Die Situation werde darum nicht verschlechtert. Eine Anordnung der Parkplätze entlang der G.________strasse wäre städtebaulich schlecht.