3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegner beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 12. Januar 2017, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne, und die Bestätigung der Baubewilligung. Mit Stellungnahme vom 13. Januar 2017 beantragt die Stadt Thun ebenfalls die Abweisung der Beschwerde unter Verweis auf den Gesamtentscheid, an dem vollumfänglich festgehalten werde.