Zudem rügt er den Belag der Hauszufahrt via G.________strasse 9 und den durch die Besucherparkplätze an der H.________strasse verursachten Eingriff in die Einfriedung und verlangt eine "Unterflurparkierung". Schliesslich macht er geltend, dass das Bauvorhaben nicht der vorherrschenden Bauweise im « F.________ » entspreche.