2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 7. Dezember 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 10. November 2016 und die Erteilung des Bauabschlags. Er rügt unter anderem die Rolle des Fachausschusses (Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung, FBA) der Gemeinde. Zudem rügt er den Belag der Hauszufahrt via G.________strasse 9 und den durch die Besucherparkplätze an der H.________strasse verursachten Eingriff in die Einfriedung und verlangt eine "Unterflurparkierung".