1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Seeberg vom 3. November 2016 sowie die Verfügung des AGR vom 1. November 2016 werden aufgehoben. Dem Baugesuch vom 12. Juli 2016 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 2'753.10 bleiben dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.