Die beiden gemeinsam eingereichten Anträge wurden in einem Verfahren behandelt. Die Beschwerdeführerin ist gemäss Art. 111 Abs. 2 BGG3 i.V.m. Art. 89 Abs. 2 Bst. a BGG und Art. 48 Abs. 4 RPV4 zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Bauen ausserhalb der Bauzone