Angefochten sind ein Bauentscheid der Gemeinde sowie eine Verfügung für das Bauen ausserhalb der Bauzone des AGR. Bauentscheide können nach Art. 40 Abs. 1 BauG2 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Wenn neben der Baubewilligung weitere Bewilligungen angefochten werden, sind die Verfahren im Baubeschwerdeverfahren zu vereinigen und mit einem Gesamtentscheid zu erledigen (Art. 2a Abs. 2 Bst. d BauG). Die BVE ist somit zur Beurteilung der Beschwerde gegen den Bauentscheid sowie gegen die Verfügung des AGR zuständig. Die beiden gemeinsam eingereichten Anträge wurden in einem Verfahren behandelt.