3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte bei der Gemeinde die Vorakten ein und gab dieser sowie dem AGR und dem Beschwerdegegner Gelegenheit zur Stellungnahme zur Beschwerde. Danach führte es im Beisein der Parteien einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Anlässlich dieses Augenscheins stellte das Rechtsamt fest, dass der Beschwerdegegner den alten Rinderstall bereits abgebrochen und mit dem Neubau der Wohnung begonnen hatte. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.