2. Gegen den Bauentscheid und die gleichzeitig eröffnete Verfügung des AGR reichte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am 5. Dezember 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Es beantragt die Aufhebung des Bauentscheides vom 3. November 2016 sowie der Verfügung des AGR vom 1. November 2016 und die Erteilung des Bauabschlags. .