1. Der Beschwerdegegner reichte am 12. Juli 2016 bei der Gemeinde Seeberg ein Baugesuch ein für den Umbau des bestehenden Rinderstalls auf der Parzelle Seeberg Grundbuchblatt Nr. C.________ in eine Vierzimmerwohnung. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Gemäss dem kantonalen Richtplan gehört sie zudem zum RA Nr. 110/2016/178 2 Streusiedlungsgebiet. Der "Umbau" sieht vor, den bestehenden Stall abzubrechen und die Wohnung auf der gleichen Grundfläche wieder neu aufzubauen. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein.