Das Aussengerät für die Wärmepumpe (inkl. allfälliger Einwandung) ist zu entfernen.  Wohnhaus mit Anbau: - Südfassade: Abbruch des neuen Balkons im Obergeschoss, Rückbau der vier Balkontüren zu Fenstern. - Westfassade: Rückbau des Eingangsbereichs inkl. Eingangstüre im Erdgeschoss in den am 27. März 2014 bewilligten Zustand. - Nordfassade: Rückbau des neuen Fensters im Obergeschoss Ecke Nordost, Bad. Ziffer 3.1.3 RA Nr. 110/2016/174 30 Bei den restlichen Verstössen wird auf die Wiederherstellung verzichtet.