Die Fassaden des Ökonomiegebäudes sind in den mit Gesamtbauentscheid vom 27. März 2014 bewilligten Zustand zurückzubauen bzw. fertig zu stellen.  Der Verbindungsgang ist in den mit Gesamtbauentscheid vom 27. März 2014 bewilligten Zustand zurückzubauen bzw. fertig zu stellen.  Das Aussengerät für die Wärmepumpe (inkl. allfälliger Einwandung) ist zu entfernen.