e) Der Autounterstand mit drei Abstellplätzen, ein Wendeplatz, eine grosse Terrasse mit Steinplatten, ein Steinbrunnen, ein Holzdeck, zwei Sitzplätze, Wiesen, Gemüsegarten und Alpengarten wurden offensichtlich noch nicht gebaut. Die Vorinstanz hat deshalb zu Recht in diesem Bereich keine Wiederherstellung angeordnet.