Der Rückbau in den gemäss Entscheid vom 27. März 2014 bewilligten Zustand bleibt in Anbetracht des erheblichen öffentlichen Interesses und der Erkennbarkeit dieser Fassadenveränderungen bei folgenden Fenster- und Türöffnungen trotz der betroffenen Vermögensinteressen verhältnismässig: - Südfassade: Vier Balkontüren im Obergeschoss statt Fenster. - Westfassade: Veränderter Eingangsbereich mit grösserer Türe im Erdgeschoss. - Nordfassade: Neues Fenster im Obergeschoss, Ecke Nordost, Bad.