Dazu kommt, dass das Regierungsstatthalteramt mit Schreiben vom 3. Dezember 201542 dem Einbau der Fenster im Erdgeschoss des Wohnhauses zugestimmt hat, womit bezüglich dieser Fenster der Vertrauensschutz gegen eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands spricht. Der Rückbau in den gemäss Entscheid vom 27. März 2014 bewilligten Zustand bleibt in Anbetracht des erheblichen öffentlichen Interesses und der Erkennbarkeit dieser Fassadenveränderungen bei folgenden Fenster- und Türöffnungen trotz der betroffenen Vermögensinteressen verhältnismässig: - Südfassade: