c) Die Veränderungen der Fenster- und Türöffnungen, der Aussenwände und des Innenbereichs des Wohnhauses gegenüber der Baubewilligung vom 27. März 2014 sind teilweise geringfügig. Dazu kommt, dass das Regierungsstatthalteramt mit Schreiben vom 3. Dezember 201542 dem Einbau der Fenster im Erdgeschoss des Wohnhauses zugestimmt hat, womit bezüglich dieser Fenster der Vertrauensschutz gegen eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands spricht.