e) Die Vorinstanz hat angeordnet, der Verbindungsgang müsse von Süden her offen und nicht mehr beheizt sein. Auch in diesem Punkt geht das über das hinaus, was mit dem Gesamtbauentscheid vom 27. März 2014 bewilligt wurde. Wie bei den Fassaden des Ökonomiegebäudes besteht aber auch beim Verbindungsgang ein erhebliches öffentliches Interesse, wenigstens den Rückbau auf das mit Gesamtbauentscheid vom 27. März 2014 bewilligte zu verlangen. Der Verbindungsgang ist in den mit Gesamtbauentscheid vom 27. März 2014 bewilligten Zustand zurückzubauen bzw. fertig zu stellen. 11. Wiederherstellung des Wohnhauses mit Anbauten und Umgebung