Verlangt werden kann nur der Rückbau auf den Zustand, wie er mit Gesamtbauentscheid vom 27. März 2014 bewilligt wurde. Die im Vergleich zum Gesamtbauentscheid vom 27. März 2014 zusätzlichen Veränderungen in den Fassaden des Ökonomiegebäudes sind gravierend. Sie verändern das Erscheinungsbild des Ökonomiegebäudes und erleichtern die Nutzung als Wohnraum. An der Wiederherstellung besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Die Fassaden des Ökonomiegebäudes sind in den mit Gesamtbauentscheid vom 27. März 2014 bewilligten Zustand zurückzubauen bzw. fertig zu stellen.