Der Rückbau der formell und materiell rechtswidrigen Veränderungen in den Zustand gemäss Baubewilligung vom 27. März 2014 ist geeignet, um den formell rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Der vollständige Rückbau ist erforderlich, um die nicht bewilligten sowie nicht bewilligungsfähigen Veränderungen zu unterbinden; ein milderes Mittel für die Wiederherstellung des formell rechtmässigen Zustands ist nicht ersichtlich. Zu berücksichtigen ist aber, dass damit nicht der materiell rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden kann.