27Aemisegger, Moor, Ruch, Tschannen (Hrsg.), Praxiskommentar RPG: Bauen ausserhalb der Bauzone, Schulthess 2017, Art. 24c N. 19. 28 L.________, Bericht Zustandserhebung vom 6. Juni 2016, Vorakten S. 305 und S. 308, Rückseite. Siehe auch Schreiben von Herrn F.________ an die Bauverwaltung Grindelwald vom 17.7.2012 in den Bauakten 2391/2012. RA Nr. 110/2016/174 16 Wohnhaus überhaupt noch bestimmungsgemäss nutzbar war und damit von der erweiterten Besitzstandsgarantie profitieren kann. Mit Blick auf das Ergebnis des Verfahrens kann diese Frage aber offen gelassen werden.