c) Die erwähnten Dokumente zeigen zwar nicht den Zustand von 1972. Wie aus den folgenden Erwägungen folgt, genügt aber hier der Vergleich mit dem Zustand der Bauten im Jahr 2012. 6. Ökonomiegebäude a) Wie in E. 4 ausgeführt, ist Art. 24c RPG nicht anwendbar auf allein stehende, unbewohnte landwirtschaftliche Bauten und Anlagen. Das Ökonomiegebäude profitiert nur dann von der erweiterten Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG, wenn es als eine an eine landwirtschaftliche Wohnbaute angebaute Ökonomiebaute gilt.