e) Die nach Art. 24c RPG zulässigen Änderungen können in einem oder in mehreren Schritten erfolgen, sie müssen aber in der Summe die Anforderungen von Art. 24c RPG i.V. mit Art. 42 RPV einhalten, insbesondere muss die Identität der Baute im Wesentlichen gewahrt bleiben.23 Massgeblicher Vergleichszustand für die Beurteilung der Identität ist der Zustand, in dem sich die Baute oder Anlage im Zeitpunkt der Zuweisung zum Nichtbaugebiet befand (Art. 42 Abs. 2 RPV). 5. Massgeblicher Vergleichszustand