Nutzungsbeschränkung nach Artikel 7 Absatz 3 und 4 des Zweitwohnungsgesetzes vom 20. März 2015 (ZWG; SR 702) zu verfügen." 8. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet11, führte den Schriftenwechsel durch, holte die Vorakten ein und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zum Gesuch der Beschwerdeführenden 1 und 2 um vorsorgliche Massnahme Stellung zu nehmen.