"1. Die angefochtene zustimmende Verfügung vom 12. Juli 2016 des AGR sei aufzuheben, soweit sie zum Inhalt hat, die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) zu erteilen. 2. Die Verfügung des Regierungsstatthalteramts vom 26. Oktober 2016 sei aufzuheben, soweit auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verzichtet wird (Disp.-Ziff.