Sie stellen den Antrag, die "Ziffern 3.1.1, 3.1.2, 3.1.4, 3.1.5 und 3.1.10 des Gesamtbauentscheids des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 26. Oktober 2016 seien aufzuheben, das Bauvorhaben gemäss den Projektänderungsplänen vom 19. Februar 2016 sei zu bewilligen und auf die in Ziffer 3.1.2 verfügten Massnahmen sei zu verzichten." Zudem stellen sie den Antrag, ihnen sei im Sinne einer vorsorglichen Massnahme zu erlauben, die unbestrittenen Bauarbeiten betreffend das Hauptgebäude ohne Verzug fortzuführen. Die Beschwerdeführerin 3 reichte am 28. November 2016 ebenfalls eine Beschwerde ein. Sie stellt folgende