7. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 reichten gegen diesen Entscheid am 28. November 2016 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) eine Beschwerde ein. Sie stellen den Antrag, die "Ziffern 3.1.1, 3.1.2, 3.1.4, 3.1.5 und 3.1.10 des Gesamtbauentscheids des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 26. Oktober 2016 seien aufzuheben, das Bauvorhaben gemäss den Projektänderungsplänen vom 19. Februar 2016 sei zu bewilligen und auf die in Ziffer 3.1.2 verfügten Massnahmen sei zu verzichten."