Auf die vorgesehene Schiebetür und die dahinter liegenden Fenster im ehemaligen Stall ist zu verzichten und die dafür in der Fassade vorgesehenen Aussparungen sind zu verschliessen. Generell sind die Fensterflächen im ehemaligen Stall soweit zurückzubauen bzw. anzupassen, dass sie 5 % der Grundfläche nicht übersteigen. 