Zweckentfremdungsverbot zu sichern (vgl. hierzu die Verfügung des AGR vom 12. Juli 2016).  Die interne Wendeltreppe und die Galerie im ehemaligen Stall bzw. künftigen Wellness- / Fitness-Bereich ist zurückzubauen.  Auf die vorgesehene Schiebetür und die dahinter liegenden Fenster im ehemaligen Stall ist zu verzichten und die dafür in der Fassade vorgesehenen Aussparungen sind zu verschliessen.