5. Anlässlich einer Baukontrolle stellte die Gemeinde am 3. September 2015 Differenzen zwischen den mit Gesamtbauentscheid vom 27. März 2014 bewilligten und den tatsächlich ausgeführten Bauarbeiten fest. Am 30. Oktober 2015 verfügte die Gemeinde eine Baueinstellung und leitete das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ein. Am 19. November 2015 reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 ein nachträgliches Baugesuch ein für einen "Abbruch und Neubau Wohnhaus", welches zudem den Anbau eines zusätzlichen Balkons vorsah.