4. Am 4. Juli 2014 reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 ein Projektänderungsgesuch ein für den Abbruch und Neubau des Wohnhauses sowie für den Anbau eines Südbalkons im ersten Obergeschoss. Sie zogen dieses wieder zurück und das Regierungsstatthalteramt schrieb das Verfahren mit Verfügung vom 29. September 2014 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab.