angegeben.6 Das AGR stimmte dem geänderten Projekt mit Verfügung vom 17. Februar 2014 zu und das Regierungsstatthalteramt bewilligte mit Gesamtentscheid vom 27. März 2014 das wie folgt umschriebene Bauvorhaben: "Energetische und wohnhygienische Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Ökonomieteil, Anpassung der Geschosshöhen und teilweise neue Raumaufteilung, Anheben des bestehenden Daches, Einbau einer Lukarne, Neubau Verbindungsgang zwischen Hauptgebäude und Schopf." Als Auflage wurde unter anderem aufgenommen, der Fitnessraum dürfe nicht als Wohnraum verwendet werden.