Das AGR führte mit Schreiben vom 10. Oktober 2013 aus, es könne die Zustimmung nach Art. 24 ff. RPG4 nicht erteilen.5 Am 22. November 2013 fand eine Besprechung zwischen Bauherrschaft, Gemeinde, Regierungsstatthalteramt und AGR statt. Am 13. Januar 2014 reichte die Bauherrschaft neue Pläne und ein neues Baugesuchsformular ein. Als Baukosten wurden total Fr. 2'300'000.00 angegeben.6