1. Der Beschwerdeführer 1 / Beschwerdegegner 1 ist Eigentümer der Parzelle Grindelwald Grundbuchblatt Nr. E.________, die in der Landwirtschaftszone liegt. Auf der RA Nr. 110/2016/174 2 Parzelle stehen ein bäuerliches Wohnhaus, das im Bauinventar als erhaltenswert bewertet ist, sowie ein Ökonomiegebäude1.