b) Anzufügen ist schliesslich, dass die Gemeinde im Zusammenhang mit der Einhaltung des Grünflächenanteils auf der Bauparzelle ein baupolizeiliches Verfahren eingeleitet hat (vgl. Stellungnahme der Gemeinde Ipsach vom 18. Januar 2017). Im Rahmen dieses Verfahrens prüft die Gemeinde, ob die erforderliche Grünflächenziffer eingehalten ist. Falls nötig, hat die Gemeinde die erforderlichen Massnahmen zur Herstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen. 4. Kosten