vom 18. Januar 2017 aus, die Revision der ÜO "Gewerbezone J.________" solle im Jahr 2017 in Angriff genommen und bis Ende 2018 abgeschlossen werden. Weiter erklärt die Gemeinde, sie habe bezüglich des Grünflächenanteils auf der Bauparzelle ein baupolizeiliches Verfahren eingeleitet. Es habe eine Begehung stattgefunden und es sei vereinbart worden, dass die Fläche mit Kiesbelag auf der südwestlichen Seite des Gebäudes durch einen Schotterrasen ersetzt werden müsse. Weitere Schritte seien geplant. Die Gemeinde verzichtet darauf, im Beschwerdeverfahren einen Antrag zu stellen. Sie hält jedoch fest, ihres Erachtens bilde der geforderte Grünflächenanteil nicht Gegenstand dieses Verfahrens.