5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet7, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 6. Dezember 2016 die Abweisung der Beschwerde; zur Begründung verweist es auf den angefochtenen Entscheid. Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme 5 Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern 6 Verfahrensnummer RA 110/2015/142 7 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2016/173 4