3. In der Folge nahm das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne das Baubewilligungsverfahren wieder auf. Mit Gesamtbauentscheid vom 3. November 2016 erteilte es dem Vorhaben die nachträgliche Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstandes bzw. Überschreitung der Baulinie. Die Einsprache wies es ab. Als Auflage verfügte es, dass die Bauten auf entsprechende Aufforderung hin entschädigungslos zu beseitigen seien, soweit sie in den Strassenabstand ragen bzw. die Baulinie überschreiten.