Die Gemeinde teilte am 20. August 2015 mit, dass sie nach Rücksprache mit dem AGR5 und den ebenfalls betroffenen Gemeinden Bellmund und Sutz-Lattringen gewillt sei, die Überbauungsordnung zu überarbeiten, dies wegen grosser Arbeitsbelastung jedoch erst im Jahr 2016 an die Hand nehmen könne. In der Folge verfügte das Regierungsstatthalteramt am 18. September 2015 die Sistierung des Baubewilligungsverfahrens auf unbestimmte Zeit. Dagegen legte die Beschwerdeführerin bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) Beschwerde ein. Die BVE hiess die Beschwerde mit Entscheid vom 18. Dezember 2015 gut und hob die angefochtene Sistierungsverfügung auf.6