Das Regierungsstatthalteramt sistierte in der Folge das Verfahren zunächst informell. Die Gemeinde Ipsach hatte die Möglichkeit einer Anpassung der Überbauungsvorschriften bezüglich des Grünflächenanteils zu klären und dem Regierungsstatthalteramt das Ergebnis mitzuteilen. 1 Überbauungsordnung "Gewerbezone J.", beschlossen durch die Gemeinden Bellmund (18. Dezember 1974), Ipsach (15. Mai 1975) und Sutz-Lattringen (23. Juni 1975) und am 3. September 1976 durch die Baudirektion des Kantons Bern genehmigt 2 Akten des Baubewilligungsverfahrens bbew 18/2012 des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne, pag. 36 ff.