Die Beschwerdeführerin reichte gegen das Bauvorhaben Einsprache ein. Sie rügte, die Verkehrssicherheit werde gefährdet und der von den Überbauungsvorschriften geforderte Grünflächenanteil von 20 % werde unterschritten. Die Gemeinde hielt in einem Schreiben vom 27. November 2013 ebenfalls fest, die Überbauungsvorschrift, wonach 20 % der Grundstücksfläche naturnah zu gestalten sei, werde nicht eingehalten. Es könne aber eine Ausnahme erteilt und der einzuhaltende Grünflächenanteil für das Vorhaben auf 10 % reduziert werden. Dafür müsse die Bauherrschaft ein begründetes Ausnahmegesuch nachreichen und die genaue Lage der minimalen Grünfläche nachweisen.3