Parzelle liegt im Bereich der Überbauungsordnung (ÜO) "Gewerbezone J.________".1 Die Gemeinde Ipsach hatte in ihrem Amtsbericht vom 7. Juni 20122 festgehalten, dass die erforderliche Grünfläche von 20 % im Umgebungsplan vom 14. März 2012 ausgewiesen sei. Die vorhandenen Zeltüberdachungen würden in Absprache mit der Bauverwaltung für 6 Monate toleriert. Sofern die Zelte im Frühjahr 2012 nicht zurückgebaut würden, sei ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.