BSG 154.21). 19 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1). RA Nr. 110/2016/169 15 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 5'075.00 bleiben den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Stadt Biel zuständig. 4. Die Beschwerdegegner haben der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 5'647.30 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung