b) Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren haben die Beschwerdegegner auch im Falle eines Bauabschlages als Baugesuchstellende zu tragen (Art. 52 Abs. 1 BewD19). Dementsprechend bleiben die Kosten des Baubewilligungsverfahren der Stadt Biel im Umfang von Fr. 5'075.00 den Beschwerdegegnern auferlegt.