Da diese Bereiche erhöht und begrünt sind, ist die Feststellung der Fachstelle, die Sichtfelder seien eingeschränkt und insbesondere das Rückwärtsfahren aus dem Parkplatz erfolge "im Blindflug", nicht in Zweifel zu ziehen. Auch die Schlussfolgerung, ein auf dem geplanten Parkplatz abgestelltes Auto würde das Sichtfeld eines aus der Zufahrt des benachbarten Gebäudes G.________weg14 ausfahrenden Autos beträchtlich behindern, liegt auf der Hand. Das Gleiche gilt für Personen, die sich vor dem Hauseingang des Gebäudes G.________weg 12 aufhalten. Der geplante Parkplatz bzw. der neue Strassenanschluss beeinträchtigen daher die Verkehrssicherheit.