Weiter sind sie durch eine Mauer von der Strasse abgetrennt und teilweise mit Holzzäunen eingefriedet sowie mit Stauden und Sträuchern bepflanzt. Auch bei der für Strassen mit Tempo 30 geltenden minimalen Knotensichtweite von 20 m ergeben sich Sichtfelder, welche Bereiche der Vorgärten überlappen. Da diese Bereiche erhöht und begrünt sind, ist die Feststellung der Fachstelle, die Sichtfelder seien eingeschränkt und insbesondere das Rückwärtsfahren aus dem Parkplatz erfolge "im Blindflug", nicht in Zweifel zu ziehen.