d) Die Beurteilung des OIK III überzeugt: Eine Vertretung der Fachstelle hat am 17. Januar 2017 am G.________ einen Augenschein vorgenommen und festgestellt, dass die erforderlichen Sichtfelder für die Benutzer des geplanten Parkplatzes nicht frei sind. Die in den Akten vorhandenen Fotos bestätigen dies. Die Vorgartenbereiche des Doppeleinfamilienhauses G.________weg 10/12 wie auch jene des benachbarten Gebäudes G.________weg 14 sind nicht auf dem gleichen Niveau wie die Strasse, sondern gegenüber der Strasse erhöht. Weiter sind sie durch eine Mauer von der Strasse abgetrennt und teilweise mit Holzzäunen eingefriedet sowie mit Stauden und Sträuchern bepflanzt.