Für Begegnungsfälle seien die Verhältnisse beengt; zwei Fahrzeuge könnten nur in denjenigen Bereichen kreuzen, wo seitlich keine Autos parkiert seien. Die erforderliche Knotensichtweite von 20 m werde bereits bei der heute bestehenden Zufahrt nicht eingehalten; sie sei durch Pflanzen, die teilweise auf benachbarten Grundstücken stünden, eingeschränkt.