c) Der OIK III hat in seinem Fachbericht vom 3. Februar 2017 ausgeführt, der G.________weg sei eine Fortsetzung der J.________-Strasse. Er erschliesse die angrenzenden Gebäude und das Quartier und verbinde Biel auch mit der Nachbargemeinde Brügg. Die signalisierte Geschwindigkeit betrage 30 km/h. Der Verkehr fliesse in beide Richtungen, wobei derjenige von der J.________-Strasse her kommend unmittelbar entlang der Liegenschaft G.________strasse 12 führe. Es bestehe eine gute Übersicht in Längsrichtung, was trotz Tempo 30 zu zügigem Fahren verleite. Für Begegnungsfälle seien die Verhältnisse beengt;